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Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie die Überlassung von Räumen zur Durchführung von Veranstaltungen, Banketten, Seminaren etc. inklusive für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Geschäftsbedingungen des Gastes bzw. Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart und rückbestätigt wurde.