Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für
Verträge über die Mietweise Überlassung
von Hotelzimmern zur Beherbergung und von Konferenz-,
Bankett- und
Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung
von Veranstaltungen wie
Banketten, Tagungen etc. sowie für alle damit
zusammenhängenden weiteren für den
Kunden/Veranstalter oder Dritte (im Folgenden Kunde
genannt) erbrachten Leistungen
und Lieferungen des Hotels (im Folgenden Leistung
genannt).
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen
Räume, Flächen und Vitrinen
sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen,
Verkaufs- oder ähnlichen
Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Hotels.
Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags
des Kunden durch das Hotel
zustande. Dem Hotel steht es frei, die Leistungen
schriftlich zu bestätigen.
Leistungen,
Preise, Zahlungen, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden
gebuchten Leistungen bereitzuhalten
und zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, für die erbrachten
und für die bestellten Leistungen die
geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels
zu zahlen. Dies gilt auch für vom
Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des
Hotels an Dritte.
3. Die Preise können vom Hotel geändert
werden, wenn der Kunde nachträglich
Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer
oder Leistungen des Hotels oder der
Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und
das Hotel dem zustimmt.
4. Die Anzahl der Teilnehmer muss dem Hotel mind.
3 Werktage vor
Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Im Falle
einer Abweichung nach unten hat der
Kunde nach der mitgeteilten, zumindest nach der
vereinbarten Anzahl, Zahlung zu
leisten. Im Falle einer Abweichung der Teilnehmerzahl
nach oben wird die tatsächliche
Teilnehmerzahl berechnet. Bei Abweichungen der
Teilnehmerzahl um mehr als 10 %
ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise
entsprechend anzupassen sowie die
bestätigten Räume zu tauschen, es sei
denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar
ist.
5. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche
Zustimmung des Hotels die
vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung,
so kann das Hotel
zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft
in Rechnung stellen, es sei denn, das
Hotel trifft ein Verschulden.
6. Als Nachtzuschlag sind vom Kunden für
jede angefangene Stunde nach 1:00 Uhr
pro Servicekraft (Anzahl liegt im Ermessen des
Hotels) EUR 26,00, unabhängig vom
Verzehr, jedoch höchstens
EUR 150,00/Stunde zu zahlen.
7. Der Kunde darf Speisen und Getränke grundsätzlich
nicht mitbringen. Ausnahmen
bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit
dem Hotel. In diesen Fällen wird ein
Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
8. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum
sind binnen 10 Tagen ab Zugang
der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist
berechtigt, aufgelaufene
Forderungen jederzeit fällig zu stellen und
unverzügliche Zahlung zu verlangen.
9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder
rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen
oder mindern.
Rücktritt
des Kunden, Abbestellung, Stornierung
1. Eine Stornierung des mit dem Hotel geschlossenen
Vertrages bedarf der
schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese
nicht, so ist der vereinbarte Preis
aus dem Vertrag abzüglich der ersparten Leistungen
(siehe Ziff. 3) auch dann zu
zahlen, wenn der Kunde die vertraglichen Leistungen
nicht in Anspruch nimmt. Dies
gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges
des Hotels oder einer von ihm zu
vertretenden Unmöglichkeit der Vertragserbringung.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein
Termin zum Rücktritt vom Vertrag
schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis
dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne
Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des
Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht
des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbartem
Termin sein Recht zum
Rücktritt schriftlich gegenüber dem
Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des
Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm
zu vertretenden Unmöglichkeit der
Leistungserbringung vorliegt.
3. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden
und vom Kunden zu ersetzenden
Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet,
90 % des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung
mit Frühstück und ggf. zzgl. 70 % des
Halbpensions- und 60 % des Vollpensionspreises
zu zahlen. Dem Kunden steht der
Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder
der dem Hotel entstandene
Schaden niedriger als die geforderte Pauschale
ist. Der Anspruch des Hotels für die
sonstige Leistungserbringung gem. diesen Bedingungen
beträgt:
Abbestelltag (Kalendertag) für Ansprüche
des Hotels vor Veranstaltung, a) 22. bis zum
39. Tag Berechnung von 25 % des entgangenen Umsatzes,
b) 10. bis zum 21. Tag
Berechnung von 50 % des entgangenen Umsatzes,
c) bis zum 10. Tag Berechnung
von 75 % des entgangenen Umsatzes, Entgangener
Umsatz = (z. B. Speisen +
Getränke), falls dieser noch nicht konkret
festgelegt ist, gilt: Mindest-Menüpreis-
Bankett x Personenzahl, plus Miete. Die Höhe
der Miete ergibt sich aus der
Auftragsbestätigung des Hotels.
Technische
Einrichtung und Anschlüsse
1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen
Veranlassung technische und
sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft,
handelt es im Namen, in Vollmacht und
für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet
für die pflegliche Behandlung und die
ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt
das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus
der
Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen
des Kunden unter Nutzung des
Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher
Zustimmung und unterliegt
gesonderten Bedingungen.
Verlust oder
Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige,
auch persönliche Gegenstände befinden
sich auf Gefahr des Kunden in den Räumen
des Hotels. Das Hotel übernimmt für
Verlust, Untergang oder Beschädigung keine
Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz des Hotels.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen
Anforderungen
zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, insoweit
einen behördlichen Nachweis
zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen
sind die Aufstellung und
Anbringung von Gegenständen vorher mit dem
Hotel abzustimmen.
3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen
Gegenstände sind nach
Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen.
Unterlässt der Kunde das,
darf das Hotel die Entfernung und Lagerung auf
Kosten des Kunden vornehmen.
Verbleiben die Gegenstände in den Räumlichkeiten,
kann das Hotel für die
Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden
bleibt der Nachweis
eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren
Schadens vorbehalten.
4. Der Kunde haftet für alle Schäden
an Gebäuden oder Inventar, die durch
Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht
werden.
5. Das Hotel kann vom Kunden die Gestellung angemessener
Sicherheiten
verlangen.
Rücktritt
des Hotel
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden
innerhalb einer bestimmten Frist
schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in
diesem Zeitraum seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
Anfragen anderer Kunden nach
den vertraglich gebuchten Räumen vorliegen
und der Kunde auf Rückfrage des
Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht
verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Sicherheit auch nach
dem Verstreichen einer vom
Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung
nicht
geleistet, ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
beispielsweise falls:
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel
nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Leistungen unter irreführender oder
falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks,
gebucht wurden;
• das Hotel begründeten Anlass zu der
Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der
Öffentlichkeit gefährden kann,
ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich
des Hotels
zuzurechnen ist.
4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung
des Rücktrittsrechts
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem
Rücktritt des Hotels
entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Leistungsbereitstellung,
-Übergabe und -Rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung
bestimmter
Räume, sofern deren Bereitstellung nicht
ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00
Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat
keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer
dem Hotel spätestens um 13:00
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Danach kann das Hotel über den ihm
dadurch entstehenden Schaden hinaus für die
zusätzliche Nutzung des Zimmers
bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises)
in Rechnung stellen,
ab 18:00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei,
dem Hotel nachzuweisen, dass
diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden
entstanden ist.
Haftung des
Hotel
1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns. Sollten
Störungen oder Mängel an den Leistungen
des Hotels auftreten, wird das Hotel
bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge
des Kunden bemüht sein, für Abhilfe
zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm
Zumutbare beizutragen, um die
Störung zu beheben und einen möglichen
Schaden gering zu halten.
2. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen
aus dem Vertrag. Im
leistungsuntypischen Bereich ist die Haftung auf
Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
Dies gilt nicht für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit,
die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Der Kunde
ist verpflichtet, das Hotel
rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung
eines außergewöhnlich hohen
Schadens hinzuweisen.
3. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel
dem Kunden nach den
gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 -
703 BGB).
4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem
Hotelparkplatz, auch gegen
Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt
dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung
auf dem Hotelgrundstücks
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und
deren Inhalte haftet das Hotel
nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Dies gilt auch für
Erfüllungsgehilfen des Hotels.
5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter
Sorgfalt ausgeführt.
Schadensersatzansprüche, außer wegen
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz,
sind ausgeschlossen.
6. Nachrichten, Post und Warensendungen für
die Kunden werden mit größter
Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die
Zustellung, Aufbewahrung und - auf
Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben
Schadensersatzansprüche,
außer wegen grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Schlussbestimmung
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages
müssen schriftlich erfolgen.
Einseitige Ergänzungen oder Änderungen
durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Sitz des
Hotels.
3. Gerichtsstand unter Vollkaufleuten - auch für
Scheck- und
Wechselstreitigkeiten - ist Ilsenburg.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird
dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Datenschutz
Es wird gemäß § 26 Abs. 1 BDSG
darauf hingewiesen, dass die beim
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